Allgemeine Geschäftsbedingungen von bettina eder grafik & werbung für die Herstellung und Lieferung von Bildmaterial

1. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden An­wendung für alle fotografischen Lieferungen und Leistungen von bettina eder grafik & werbung. Die AGB gelten ergänzend zu den individuell getroffenen Vereinbarungen. Diese AGB haben Vorrang vor allen Geschäfts-, Liefer-, Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Kunden.
Di­ese werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von bettina eder grafik & werbung nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch für Folgegeschäfte, unabhängig davon, ob in dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Die Ausführung von Lieferung und Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne der §§ 310, 14 BGB.

2. Angebot und Vertragsabschluß
2.1. Angebote von bettina eder grafik & werbung sind grundsätzlich freibleibend. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt – unter Geltung der nachfolgenden Bedingungen erst mit der schriftlich oder elektronisch übermittelten Bestätigung oder Zusendung des Auftrags (z.B. per E-Mail) durch bettina eder grafik & werbung zustande, in Ausnahmefällen auch durch mündliche Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2.2. Für den Inhalt und die Ausführung des Vertrages sind die vom Kunden gewünschten und von bettina eder grafik & werbung in der Auftragsbestätigung bestätigten Leistungen und Einschränkungen maßgeblich.

3. Nutzungsrechte
bettina eder grafik & werbung ermittelt an Hand der Kundenangaben aus dem eigenen digitalen Datenbestand das vom Kunden letztendlich gewünschte Motiv. Der Umfang der Nutzungsrechte richtet sich ausschließlich nach den Angaben von bettina eder grafik & werbung, die in der endgültigen Auftragsbestätigung bzw. Rechnung von bettina eder grafik & werbung spezifiziert sind.

4. Nutzungsvergütung
4.1. Die Nutzungsvergütung gilt vorbehaltlich anders lautender Absprachen nur für die nicht exklusive, einmalige Nutzung für den vereinbarten Zweck, den in der Auftragsbestätigung genannten zeitlichen und gegenständlichen Umfang und das vereinbarte Vertragsgebiet. Eine darüber hinaus gehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung durch bettina eder grafik & werbung und löst weitere Vergütungsansprüche aus.
4.2. Die Gewährung der vereinbarten Nutzungsrechte erfolgt unter der Bedingung, daß der Kunde den ausgewiesenen Rechnungsbetrag zuvor vollständig ausgleicht.

5. Urheberrechte
5.1. Die gelieferten Daten sind ausnahmslos urheberrechtlich geschützt. Der Kunde ist verpflichtet, an den Werken einen entsprechenden Urheberrechtsvermerk anzubringen, der ihm von bettina eder grafik & werbung vorgegeben wird.
5.2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes z.B. durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet.

6. Umfang der werblichen Nutzung
6.1. Der Kunde hat beim Einsatz der Werke auf den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bzw. Objekteigentumsrecht zu achten. Er hat in Zweifelsfällen die erforderlichen Zustimmungen abgebildeter Personen und Gebäude selbst einzuholen.
6.2. Eine tendenzfremde Verwendung der Werke und deren Verfälschung in Wort und Bild ist in der Regel unzulässig. Unzulässig ist auch der Einsatz der Werke für rassistische, pornografische oder extremistische Zwecke.

7. Lieferung/Versand
7.1. Falls keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird (z.B. elektronische Übermittlung von Daten/Bildern), nimmt bettina eder grafik & werbung den Versand nach eigenem Ermessen und auf Kosten für den Kunden vor. Die Transportgefahr trägt der Kunde in diesen Fällen ab Übergabe des Versandguts an den Spediteur. Verzögert sich eine Lieferung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
7.2. bettina eder grafik & werbung behält sich die Möglichkeit von Teillieferungen vor, es sei denn, die Teillieferung hat für den Kunden offensichtlich kein Interesse.

8. Preise und Zahlungsbedingungen
8.1. Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8.2. Die Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig ohne Abzug. Der Abzug von Skonto bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
8.3. Bei Zahlungsverzug kann bettina eder grafik & werbung Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der EZB berechnen. Weiterhin können im Verzugsfalle Leistungen von bettina eder grafik & werbung vorübergehend zurückgehalten werden.
8.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber bettina eder grafik & werbung mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder um von bettina eder grafik & werbung schriftlich anerkannte Ansprüche handelt. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

9. Mängelansprüche
9.1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, daß dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.2. Soweit ein Mangel der Sache vorliegt, kann der Kunde nach seiner Wahl die Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder die Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verlangen. Im Falle der Mangelbeseitigung ist bettina eder grafik & werbung verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß der Vertragsgegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
9.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
9.4. bettina eder grafik & werbung haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Anwender Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von bettina eder grafik & werbung beruhen. Soweit bettina eder grafik & werbung keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.5. bettina eder grafik & werbung haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.6. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
9.7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Fall des Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

10. Haftung
10.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in der vorstehenden Ziffer vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
10.2. Soweit die Schadensersatzhaftung bettina eder grafik & werbung gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11. Erfüllungsort, Recht und Sprache
11.1. Für alle Ansprüche aus der Vertragsbeziehung zum Kunden gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
11.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Garmisch-Partenkirchen.
11.3. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser AGB von bettina eder grafik & werbung beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen.
11.4. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer BEstimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Enthalten die AGB von eine Lücke, soll eine Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

Ohlstadt, Dezember 2007