Allgemeine Geschäftsbedingungen von bettina eder grafik & werbung
1. Allgemeines und Vertragsabschluß
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Auftraggeber (Kunden) und dem Auftragnehmer, bettina eder grafik & werbung. Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Für Leistungen und Lieferungen aus dem Bereich Fotografie gelten gesonderte AGB's.
1.2. Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeiten und -fristen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Fall vorbehalten. Grundlegend für alle Angebote ist die jeweils gültige Preisliste von bettina eder grafik & werbung.
1.3. Verträge kommen durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Kunden zustande. Eine schriftliche Auftragsbestätigung durch bettina eder grafik & werbung ist dazu nicht erforderlich. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Der Vertragsabschluß richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Waren oder Dienstleistungen vom Auftraggeber anerkannt werden. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer anderslautenden Bedingungen von bettina eder grafik & werbung nicht ausdrücklich widerspricht. Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Urheberschutz und Nutzungsrechte
2.1. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Urheberwerkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Die Gesamtleistung von bettina eder grafik & werbung besteht in der Schaffung eines Werkes gemäß § 631 BGB. Dieses Werk wird urheberrechtlich genutzt. Das Recht der Nutzung wird als einfaches oder ausschließliches Recht (§ 31 UrhG) sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt (§ 32 UrhG) eingeräumt.
2.2. Die Arbeiten (Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen, Composings, Layouts und Computerdateien) von bettina eder grafik & werbung sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3. Ohne die Zustimmung von bettina eder grafik & werbung dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
2.4. Die Werke von bettina eder grafik & werbung dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst nach der vollständigen Zahlung der Vergütung und sämtlicher auftragsbezogenen Organisations- und Materialkosten, Zusatzleistungen und verauslagten Fremdkosten.
2.5. Wiederholungsnutzen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt oder für Tochterfirmen oder andere Länder) sind kostenpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von bettina eder grafik & werbung.
2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von bettina eder grafik & werbung.
2.7. Über den Umfang der Nutzung steht bettina eder grafik & werbung ein Auskunftsanspruch zu.
3. Vergütung
3.1. Es gilt die zur Lieferzeit jeweils gültige Preisliste von bettina eder grafik & werbung. Der Entwurf (Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen, Composings, Layouts und Probemuster) und die jeweilige Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung.
3.2. Nutzt der Auftraggeber den Entwurf nicht wie vorgesehen, berechnet bettina eder grafik & werbung dennoch die Vergütung für den Entwurf und für die Nutzung, welche im Angebot bzw. durch die Auftragsbestätigung vereinbart wurde.
3.3. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich.
3.4. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht.
3.5. Die Vergütung ist - wenn nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung anders vereinbart - bei Ablieferung des bestellten Endproduktes fällig. Nimmt der Auftraggeber jedoch für einen evtl. Korrektur-Rücklauf eine Frist von mehr als 30 Tagen in Anspruch, so kann schon vorher nach dem jeweiligen Stand abgerechnet werden. Die Vergütung ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung in Euro zahlbar.
3.6. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen, so kann bettina eder grafik & werbung entsprechende Abschlagszahlungen verlangen.
3.7. Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Entwürfe, die über den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, werden je Stunde mit € 65,00 netto abgerechnet. Entstehen durch Zusatzleistungen von bettina eder grafik & werbung Entwürfe, die durch das Urheberrechtsgesetz geschützt sind, kann zusätzlich eine Nutzungsvergütung laut aktuellem Vergütungstarifvertrag SDSt/ AGD in Rechnung gestellt werden. Dieser Vergütungstarifvertrag ist gemäß § 7 Tarifvertragsgesetz beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sowie den zuständigen Ministerien aller deutschen Bundesländer registriert.
3.8. Die Arbeitszeit wird in Zehner-Zeiteinheiten erfasst (6 Minuten = 0,1Std.). Die kleinste abrechenbare Zeiteinheit ist 30 Minuten (0,5 Std.).
3.9. Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in Euro zu entrichten sind.
4. Lieferung und Leistungszeit
4.1. Die von bettina eder grafik & werbung genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung unter der Vorraussetzung, da§ alle benötigten Arbeitsunterlagen vollständig und eindeutig zur Verfügung stehen.
4.3. Die Lieferzeit umfasst normalerweise die Zeitspanne vom Bestätigen des Auftrags seitens bettina eder grafik & werbung bis zur Absendung des Entwurfs, eines Andrucks o.ä. Für die Dauer der Prüfung der Korrekturabzüge, Andrucke, Fertigungsmuster etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tag der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tag des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Auftragnehmer nachträglich Änderungen der Auftragsausführungen, so beginnt eine neue Lieferzeit.
4.4. Lieferort ist grundsätzlich der Sitz von bettina eder grafik & werbung. Bei abweichendem Lieferort erfolgt die Lieferung in jedem Fall auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
4.5. Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Arbeitskampf, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Streik oder andere Fabrikationsunterbrechungen entbinden bettina eder grafik & werbung für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung. Etwaige Schadensersatzansprüche sind soweit ausgeschlossen.
4.6. Die Gefahr geht mit der Übergabe der bestellten Waren an die den Transport durchführende Person auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch, wenn eigene Transportmittel verwendet werden. bettina eder grafik & werbung ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zu versendende Waren auf Kosten des Auftraggebers gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
4.7. Zu Teillieferungen und Teilleistungen ist bettina eder grafik & werbung jederzeit berechtigt.
5. Korrekturabzug
5.1. Vor Produktionsbeginn legt bettina eder grafik & werbung dem Auftraggeber einen als fehlerfrei zu unterschreibenden Korrekturabzug vor.
5.2. Unterschreibt der Auftraggeber keinen Korrekturabzug, so betrachtet bettina eder grafik & werbung nach sieben Werktagen ab Datum des Korrekturabzugs die Entwürfe und Produktionsvorlagen vom Auftraggeber als fehlerfrei freigegeben.
6. Produktionsüberwachung
6.1. Die Produktion wird von bettina eder grafik & werbung nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist bettina eder grafik & werbung ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
6.2. Übernimmt bettina eder grafik & werbung die Reinabwicklung der Produktion, geschieht dies nach besten Wissen und Gewissen. Der Auftraggeber stellt hierbei bettina eder grafik & werbung von der Haftung frei.
6.3. bettina eder grafik & werbung kann Personen oder Drittfirmen (z.B. Fotografen, Texter, Programmierer, Bildarchive, Druckereien, Belichtungsstudios), die vom Auftraggeber zur Realisation des Werkes beauftragt wurden, ablehnen, wenn für bettina eder grafik & werbung deren fachliches Können oder handwerkliche Qualität zweifelhaft und somit nicht ausreichend sind.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Alle Preise verstehen sich netto. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transport, Transportversicherung sowie die gesetzl. Mehrwertsteuer, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Preise und Nebenkosten werden nach jeweils zur Lieferzeit gültigen Preisliste berechnet. Die vereinbarten Preise sind im Ganzen sofort bei Übergabe der Ware oder der erbrachten Dienstleistung zur Bezahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
7.2. Bei neuen Geschäftsbeziehungen sowie bei der Bereitstellung besonderer Materialien oder Vorleistungen kann bettina eder grafik & werbung Vorauszahlung verlangen. Bei größeren Aufträgen werden Zwischenrechnungen entsprechend der geleisteten Arbeit gestellt.
7.3. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, werden ab Datum der Rechnungstellung Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der EZB berechnet. Weiterhin können im Verzugsfalle Leistungen von bettina eder grafik & werbung vorübergehend zurückgehalten werden. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschaden durch bettina eder grafik & werbung bleibt unbenommen.
7.4. Der Auftraggeber hat gegenüber den Forderungen des Auftrag-nehmers kein Zurückbehaltungsrecht. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit einer unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.
7.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bestellten Waren oder die vereinbarte Dienstleistung abzunehmen. Bei Abnahme hat er sich von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Ware/Dienstleistung zu überzeugen. Die Abnahme hat zu erfolgen, sobald die Lieferung oder die Erbringung der Dienstleistung angeboten wurde. Wird die Abnahme nicht innerhalb von 8 Tagen nach Angebot durchgeführt, so steht bettina eder grafik & werbung gleichwohl der vereinbarte Preis zu.
8. Fremdkosten
8.1. Fremdkosten sind Rechnungen über Produkte und Dienstleistungen von Dritten (z.B. Kosten für Texte, Übersetzungen oder Lithofilme eines Belichtungsstudios, Andrucke), die zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Sie werden von Drittfirmen separat und eigenständig und im eigenen Namen direkt mit dem Auftraggeber abgerechnet.
8.2. Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung nimmt bettina eder grafik & werbung nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung – auch mündlich – in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
8.3. Soweit bettina eder grafik & werbung auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in eigenem Namen vergibt, stellt der Auftraggeber bettina eder grafik & werbung von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
8.4. Fremdkosten, die bettina eder grafik & werbung auf Veranlassung des Auftraggebers in eigenem Namen bezahlt hat, werden dem Auftraggeber plus einer Service-Fee in Höhe von 20% in Rechnung gestellt.
8.5. Fremdkosten sind nach deren Rechnungsstellung bzw. Erbringung fällig.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1. Beanstandungen an der erbrachten Dienstleistung hat der Auftraggeber mit einer genauen Beschreibung der Mängel mitzuteilen. bettina eder Grafik & werbung entscheidet kurzfristig, ob die geschilderten Mängel erheblich und daher innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen sind. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.
9.2. Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn bei den Entwürfen und Leistungen, die von bettina eder grafik & werbung erstellt wurden, Änderungen vorgenommen wurden. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn die Beanstandungen nicht innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.
9.3. Sofern nichts anderes bestimmt ist, haftet bettina eder grafik & werbung nur für Schäden, die innerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Bei Übernahme der Abwicklung von Druckaufträgen und Fremdleistungen seitens Dritter haftet bettina eder grafik & werbung ausdrücklich nicht. Etwaige Schadensansprüche daraus sind direkt mit den ausführenden Firmen zu klären.
9.4. bettina eder grafik & werbung haftet nicht für Eingriffe Dritter in den elektronischen Datenverkehr sowie im Fall von technischen Betriebsstörungen, Streik oder höherer Gewalt.
9.5. Der Auftraggeber übernimmt mit der Publikation der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Ton und Text. Für formale und inhaltliche Fehler (z.B. Rechtschreibung, Übersetzungen, Fakten) haftet bettina eder grafik & werbung nicht.
9.6. Bei allen eingereichten Dokumenten geht bettina eder grafik & werbung davon aus, dass der Auftraggeber rechtmäßiger Inhaber der dadurch berührten Rechte ist. Aus fehlenden Rechten möglicherweise entstehende Forderungen gehen allein zu Lasten des Auftraggebers.
10. Belegexemplare
Um die Nutzung und Urheberschaft zu dokumentieren sind bettina eder grafik & werbung von vervielfältigten Werken unentgeltlich mindestens drei Belegexemplare zu überlassen, die auch im Rahmen der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen.
11. Kennzeichnung
bettina eder grafik & werbung behält sich vor, Quellenangaben und Impressumsangaben (Name, Adresse, Telefon, Fax, Internetadresse und/oder E-Mail) an den Vertragserzeugnissen anzubringen.
12. Firmierung und Vertragspartner im Sinne des BGB
Alleiniger Vertragspartner im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist bettina eder grafik & werbung.
13. Erfüllungsort, Recht und Sprache
13.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Garmisch-Partenkirchen. Es gilt deutsches Recht und deutsche Sprache. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
13.2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.3. Rechte des Auftraggebers aus den Veträgen mit bettina eder grafik & werbung sind nicht übertragbar.
13.4. Erfüllungsort ist der Firmensitz von bettina eder grafik & werbung. Dieser ist auch – soweit zulässig – als Gerichtstand vereinbart.
Ohlstadt, im Oktober 2008